Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) – was ist denn das?
Am 1. Dezember 2021 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft, die die Energieeffizienz-Richtlinie der EU in deutsches Recht umsetzt. Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung der Vermieter, Mieter*innen monatlich ihren Energieverbrauch für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser mitzuteilen. Diese Verpflichtung zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI), soll Mieter*innen mehr Transparenz über ihren Verbrauch und so Anreize zur Einsparung von Energie geben. Die Verpflichtung zur UVI besteht aktuell nur für Gebäude, die mit der erforderlichen fernauslesbaren Technik ausgerüstet sind. Gebäude, die hierüber noch nicht verfügen, müssen laut Gesetz bis Ende 2026 umgerüstet werden. Aktuell verfügen fünf unserer Wohnanlagen ganz oder teilweise über die erforderliche fernauslesbare Technik: Altona (Recha-Ellern-Weg, An der Kleiderkasse), Steilshoop (komplett), Bramfeld (Lohkoppel 10 a–f), Sasel (Lüttmelland 9–10 a, 12 a + b) sowie Hamm (Wichernsweg 19–29, 31, 33).
Die Übermittlung der UVI-Daten erfolgt über unseren Dienstleistungspartner Brunata. Sobald Ihre Wohnanlage umgerüstet ist, erhalten Sie von Brunata einen Brief, mit dem Sie sich online in dem Portal BRUdirekt für die UVI registrieren können (und bitte auch unbedingt sollten). Über BRUdirekt können Sie Ihre Verbrauchsinformation jederzeit abrufen. Liegt eine neue monatliche Verbrauchsinformation vor, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Auch Hamburg Wasser wird seine Geräte auf die erforderliche Technik umrüsten. Bis es so weit ist, kann über die UVI lediglich der Verbrauch für Heizwärme mitgeteilt werden.
Da die UVI gesetzlich verpflichtend ist, müssten wir allen Mieter*innen, die sich nicht registrieren, ihre Verbrauchsinformation monatlich auf dem Postweg zusenden. Diese Form der Übermittlung belastet die Umwelt unnötig und steht unseren Nachhaltigkeitsbestrebungen entgegen. Außerdem ist sie für die nicht registrierten Mieter*innen mit deutlich höheren Kosten verbunden. Ein freiwilliger Verzicht seitens der Mieter*innen auf die UVI ist gesetzlich nicht zulässig. Mieter*innen, die über keine eigene E-Mail-Adresse bzw. keinen Internetzugang verfügen, könnten sich eventuell über die E-Mail-Adresse einer vertrauenswürdigen Person aus dem Familien- oder Freundeskreis registrieren.
Abschließend noch eine herzliche Bitte an unsere Mitglieder aus den fünf genannten Wohnanlagen, die sich nach dem Brief von Brunata noch nicht registriert haben: Bitte denken Sie an Ihre Registrierung und führen Sie diese am besten gleich durch. Sie helfen uns damit, die Gesetzesvorgabe umzusetzen und die Umwelt zu entlasten. Vielen Dank!