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Endlich steht der Frühling vor der Tür! Es wird gebuddelt und umgetopft und Hunderte Balkonkästen werden liebevoll bepflanzt. Genauso alljährlich wie der Frühling einzieht, werden unsere Wohnanlagen auf Verkehrssicherheit geprüft. Auch mögliche Risiken durch außen hängende und auf der Brüstung stehende Balkonkästen werden dabei bewertet.

Pünktlich zur Pflanzsaison möchten wir Sie mit wichtigen Neuerungen vertraut machen, bei deren Ausarbeitung wir die wachsenden Ansprüche an die Verkehrssicherheit und die Wünsche nach hübsch bepflanzten Balkonen sorgfältig abgewogen haben. An der einen oder anderen Stelle wird jetzt Ihre Umgestaltungskreativität gefragt sein! Wir hoffen dennoch auf Ihre wohlwollende Akzeptanz, da die Sicherheit aller in unserer Genossenschaft großgeschrieben wird.

Grundlage für die Risikobewertung außen hängender und auf der Brüstung stehender Balkonkästen ist die Unterscheidung zwischen Balkonen mit darunterliegender Verkehrsfläche und Balkonen ohne darunterliegende Verkehrsfläche. Als Verkehrsflächen gelten z. B. Straßen, Gehwege, Terrassen, Hauseingänge, Park- oder Spielplätze – Flächen also, auf denen üblicherweise mit Publikumsverkehr zu rechnen ist. Keine Verkehrsflächen hingegen sind z. B. Grünflächen, Beete, dichte Bepflanzungen – also Flächen, auf denen üblicherweise sehr ­wenig oder kein Publikumsverkehr herrscht. Die Gefähr­dungsbewertung liegt bei der Genossenschaft.

Die neuen ­Regelungen sind wie folgt:

1. Für Balkone mit darunterliegender Verkehrsfläche gilt:
Außen hängende oder auf der Brüstung stehende Balkonkästen müssen entfernt oder nach innen gehängt werden. Dies gilt gleichermaßen für gesicherte wie ungesicherte Kästen und für alle Etagen, auch für das Erdgeschoss. 


2. Für Balkone ohne darunterliegender Verkehrsfläche gilt:
Außen hängende oder auf der Brüstung stehende Balkonkästen müssen gesichert sein und genehmigt werden. Ungesicherte ­Balkonkästen müssen entfernt werden, auch im Erdgeschoss. 


3. Allgemeines zu Befestigungskonstruktionen:
Mietereigene Sicherheitsstangen, z. B. bei Loggien, sind ebenso genehmigungspflichtig wie Befestigungskonstruktionen, die mit der Fassade oder Brüstung z. B. durch Anbohren fest verbunden werden. Andere mietereigene Befestigungskonstruktionen können wir leider nicht dulden.


Am liebsten sind uns allerdings innen hängende oder auf dem Balkonboden stehende Balkon- und Pflanzkästen, denn von ihnen geht keine Gefahr für andere aus.

Genehmigungsbeantragung und weitere Informationen:
Die mit sicherheitsrelevanten Auflagen verbundene ­Genehmigung (auch für bereits angebrachte Balkonkästen) ­beantragen Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Unter 540 006 96 helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Wohnungsverwaltung auch gern ­telefonisch weiter.

 

Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG

Försterweg 46
22525 Hamburg
Tel.: 040 540 006-0
Fax: 040 540 006-30
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