Liebe Mitglieder,
Sie haben es vielleicht schon erfahren: Zum 1. Januar 2023 wurden die Beträge für die Freistellungsaufträge (Sparerfreibeträge) erhöht.
Freistellungsaufträge werden von uns benötigt, damit wir die Dividende ohne Abzug von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf Ihr Geschäftsguthaben auszahlen können.
Neue Freistellungsbeträge:
Alleinstehende Personen haben jetzt 1.000,00 € statt 801,00 € und Ehepaare 2.000,00 € statt 1.602,00 €
zur Verfügung. Dies entspricht einer Erhöhung um 24,8 %.
Wir haben Ihren bisherigen Freistellungsauftrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben um diesen Prozentsatz (gerundet auf volle Euro) erhöht.
Sollten Sie diese Erhöhung nicht wünschen, senden Sie uns bitte einen neuen Freistellungsauftrag per Post.
Gemäß unserer Satzung zahlen wir eine maximale Dividende von 4 % auf Ihr Geschäftsguthaben und benötigen nur diese Summe als Freistellungsauftrag, um Ihnen die Dividende ohne Abzug von Steuern überweisen zu können.
Ein Formular mit Hinweisen zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags finden Sie hier.