Im Juni 2024 hat die Vertreterversammlung einstimmig eine neue Satzung und eine neue Wahlordnung beschlossen – die erste Änderung seit der Fusion unserer Genossenschaft im Jahr 2007.
Diese Anpassung war notwendig, um der fortschreitenden Digitalisierung gerecht zu werden und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Wesentliche Änderungen:
- Eintrittsgeld: Es besteht nun die Möglichkeit zur Erhebung eines Eintrittsgeldes. Eine Einführung ist derzeit jedoch nicht geplant.
- Pflichtanteile: Die Vertreterversammlung legt die nutzungsbezogenen Pflichtanteile bei der wohnlichen Versorgung fest. Wichtig: Die neu festgelegten Pflichtanteile gelten ausschließlich für neue Verträge – bestehende Verträge bleiben unberührt.
- Verhaltensregeln für den Vorstand: Verhaltensregeln (Compliance), die der Vorstand auch schon in der Vergangenheit berücksichtigt hat, sind nun auch in der Satzung festgeschrieben.
- Aufsichtsrat: Das Wahlverfahren wurde optimiert, es gibt Änderungen hinsichtlich der Verteilung der Vergütungen und der sonstigen Aufwendungen und es sind Verhaltensregeln (Compliance) festgelegt worden, die der Aufsichtsrat auch schon in der Vergangenheit berücksichtigt hat.
- Vertreterversammlung: Künftig wird je 100 Mitglieder ein*e Vertreter*in gewählt. Außerdem sind nun digitale und hybride Vertreterversammlungen möglich.
- Rücklagen: Die Mitbestimmungsrechte der Vertreterversammlung wurden erweitert.
Die neue Satzung und neue Wahlordnung stehen Ihnen hier und im Mitgliederportal „HaWo direkt“ als PDF zur Verfügung.