Im Frühjahr 2025 ist es wieder so weit: In unserer Genossenschaft stehen die Wahlen zur Vertreterversammlung an. Alle fünf Jahre haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die Vertreterversammlung zu wählen, die neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand ein zentrales Organ unserer Genossenschaft bildet. Die Vertreterversammlung fungiert als Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft und nimmt wichtige Kontroll- und Entscheidungsfunktionen wahr.
Gemäß unserer neuen Satzung und Wahlordnung wird in einer geheimen Abstimmung pro 100 Mitglieder eines Wahlbezirks eine Vertreterin bzw. ein Vertreter gewählt. Mit der aktuellen Mitgliederzahl der Hamburger Wohnen und der geplanten Einteilung der Wahlbezirke bedeutet dies, dass 86 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Machen Sie mit und stellen Sie sich zur Wahl! Wir freuen uns sehr, wenn wir neben aktuellen Vertreterinnen und Vertretern auch viele neue Mitglieder von Jung bis Alt für dieses Ehrenamt gewinnen können. Werden Sie aktiver Teil unserer starken Gemeinschaft!
Was sind die Aufgaben der Vertreterinnen und Vertreter?
Einmal jährlich an der Vertreterversammlung teilnehmen. Dort beschließen die Vertreterinnen und Vertreter über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand, und Sonderthemen, z. B. Satzungsänderungen. Zusätzlich finden für die Vertreterinnen und Vertreter Veranstaltungen wie die Vertreterrundfahrt und spezielle Informationstreffen statt.
Wer kann kandidieren?
Wählbar ist jede voll geschäftsfähige Person ab 18 Jahren, die Mitglied der Genossenschaft ist, aber nicht dem Aufsichtsrat oder Vorstand angehört. Die Dauer der Mitgliedschaft spielt keine Rolle.
Wer sollte kandidieren?
Jedes Mitglied, dem das genossenschaftliche Wohnen am Herzen liegt.
Sie möchten jemanden als Kandidat*in vorschlagen?
Dann nutzen Sie bitte den Vordruck „Kandidat*innenvorschlag“ und reichen diesen rechtzeitig beim Wahlvorstand (Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG, z. Hd. Wahlvorstand, Försterweg 46, 22525 Hamburg) ein, sodass das von Ihnen vorgeschlagene Mitglied rechtzeitig vor dem 10. Januar 2025 kontaktiert werden kann.
Sofern Sie sich selbst als Kandidat oder Kandidatin vorschlagen möchten, senden Sie uns bitte bis zum 10. Januar 2025 die folgende Kandidatur- und Annahmeerklärung ausgefüllt zurück.
Haben Sie Fragen?
Dann melden Sie sich gerne bei Anja Kohrt.
Telefon: 540 006 63
E-Mail:
Mitgliederportal „HaWo direkt“: Genossenschaft > Vertreterwahl
Wie geht es weiter?
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- Der Wahlvorstand stellt in seiner nächsten Sitzung die zugelassenen Kandidat*innen und Wählerlisten fest. Im Nachgang können diese von allen Mitgliedern in unserer Geschäftsstelle und den Hauswartbüros zwischen dem 7. und 14. Februar 2025 eingesehen werden.
- Die Wahl der Vertreter*innen für die neue Amtszeit (5 Jahre) findet vom 20. März bis zum 4. April 2025 in Form einer Briefwahl statt. In den Wahlbezirken, in denen sich weniger Kandidat*innen als zu wählende Vertreter*innen finden, wird das „vereinfachte Verfahren“ angewandt.
- Die Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand ist für den 8. April 2025 vorgesehen. Wir werden Sie im Anschluss informieren.
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Vier unserer Vertreterinnen und Vertreter nennen gute Gründe für ihr Engagement:
Susanne Hanik
In meiner Familie haben wir eine lange Tradition des genossenschaftlichen Wohnens, und die möchte ich weiterführen. Als Vertreterin kann ich mein Wissen teilen und mich für die Belange unserer Mitglieder einsetzen. Eine wichtige Aufgabe der Vertreterversammlung ist es, über den Jahresabschluss abzustimmen und die Arbeit des Vorstands und des Aufsichtsrats zu bestätigen. Und schließlich bedeutet das Vertreteramt auch, Probleme und Wünsche der Mitglieder abzuwägen und zum Wohl der Genossenschaft, also zum Wohl aller, einzubringen.
Johannes von Bastian
Aufgewachsen in der „Stellinger Linse“ fühle ich mich unserer Genossenschaft seit jeher sehr verbunden. Als Vertreterinnen und Vertreter bekommen wir Einblick in die Geschäftstätigkeit der Hamburger Wohnen. Wir erhalten aktuelle Informationen zu anstehenden Neubauprojekten, neuen gesetzlichen Vorgaben und Satzungsänderungen. So haben wir die Chance, mitzugestalten und Verantwortung in der Gemeinschaft zu übernehmen. Der Zeitaufwand dafür ist überschaubar und das Miteinander unter den Vertreterinnen und Vertretern immer nett und informativ.
Angela Hars
Eine Baugenossenschaft kann nur bestehen, wenn auch wir Mitglieder uns engagieren. Für mich gibt es mehrere Gründe, als Vertreterin zu kandidieren. Auf diese Weise kann der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und der verantwortungsbewusste Umgang mit Ressourcen unterstützt werden. Zudem bekommt die Vertreterversammlung wertvolle Einblicke in die Planungen und in die Entwicklung der Hamburger Wohnen und kann aktiv an Entscheidungsprozessen mitwirken. Veranstaltungen wie die Vertreterrundfahrt füllen das Amt zusätzlich mit Leben.
Lisa Figura
Bei einer Genossenschaft zu wohnen, ist meiner Meinung nach ein großes Privileg. Das schätze ich sehr und möchte deshalb etwas zurückgeben – das Engagement als Mitgliedervertreterin bietet dafür eine gute Gelegenheit. Mit diesem Ehrenamt werden die demokratischen Strukturen der Genossenschaft gestärkt, was ich als besonders unterstützenswert erachte.
Vertreten Sie die Interessen unserer Mitglieder: Kandidieren Sie für das Vertreteramt und beteiligen Sie sich an der Wahl.
Portraitfotos: Privatarchiv der fotografierten Personen | Abbildungen: Klötzner Company Werbeagentur GmbH | Infografik: Kerstin Reese