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Hinweise zum Ausfüllen des Freistellungsauftrages
Um Ihnen die Dividende auf Ihr Geschäftsguthaben ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auszahlen zu können, benötigen wir einen Freistellungsauftrag von Ihnen.
Folgende Daten sind zwingend erforderlich, damit der Freistellungsauftrag wirksam wird:
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Name, Vorname, abweichender Geburtsname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Ihre persönliche Identifikationsnummer (TIN); zu finden auf Ihrem letzten Steuerbescheid bzw. auf der letzten Lohnsteuerkarte, die bei Ihrem Arbeitgeber liegt.
- Liegt bei Ehepaaren die Voraussetzung einer Zusammenveranlagung im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor, muss der jeweilige Partner mit angeführt werden. Auch hier ist die Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsnamens (falls abweichend), sowie die Identifikationsnummer (TIN) zwingend erforderlich. Beide Ehepartner müssen den Freistellungsauftrag unterschreiben.
- Der Freistellungsauftrag sollte in Höhe der maximal möglichen Dividende, gemäß Satzung 4% auf die Genossenschaftsanteile, erteilt werden.
- Achten Sie bitte darauf, dass die Summe aller erteilter Freistellungsaufträge nicht den Sparerfreibetrag in Höhe von 801,00 € für Ledige bzw. 1.602,00 € für Verheiratete übersteigt.
- Vergessen Sie bitte nicht, den Freistellungsauftrag zu unterschreiben.
- Bitte senden Sie uns das Original per Post, da gefaxte oder gemailte Freistellungsaufträge ungültig sind.
- Die Zweitschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Streicher, Tel: 040 540 006 14.
Sie finden den Freistellungsauftrag hier als Download: Freistellungsauftrag.pdf
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