Elektrogesetz - Das müssen Sie wissen |
2006 trat bundesweit die letzte Stufe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Seitdem dürfen auch kleine Elektro-Geräte wie Rasierapparate oder MP3-Player nicht mehr in der grauen Hausmülltonne entsorgt werden.
Alle ausgedienten oder defekten Elektrogeräte müssen nun auf den Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg abgegeben werden. Was nicht mehr in den Hausmüll darf, zeigt ein neues Symbol: Die "durchgestrichene Mülltonne".
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter: www.srhh.de
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